Vereinssatzung
§ 1 Der Verein ist im Vereinsregister eingetragen und heißt
Never Walk Alone Nürnberg e.V.
Er hat seinen Sitz in der Plecher Str. 20, 90482 Nürnberg.
Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 2 Vereinszweck
Zweck des Vereins ist die Förderung seiner Mitglieder in den Bewegungssportarten: Walking, Nordic-Walking, Laufen, Schwimmen und Radfahren.
Er verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts ”Steuerbegünstigte Zwecke” der Abgabenordnung.
Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Förderung von Sportlern, in Form von Unterricht und die Erstattung von Teilnehmergebühren bei Sportveranstaltungen. Er führt Sportveranstaltungen, Wettkämpfe und Lauftreffs durch.
§ 3 Selbstlosigkeit
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§ 4 Mitglieder / Mitgliederversammlung
Mitglied kann jede natürliche oder juristische Person werden.
Die Mitgliederversammlung faßt mit der einfachen Mehrheit der anwesenden Mitglieder Beschlüsse, außer die Satzung legt eine andere Mehrheit fest.
Es werden Mitgliedsbeiträge erhoben. Über die Fälligkeit und Höhe entscheidet die Vorstandschaft. Bei groben Verletzungen der Vereinspflichten, z. B. Nichtzahlung des Mitgliedsbeitrags trotz einmaliger Mahnung, kann der Vorstand den Ausschluß eines Mitglieds beschließen.
Der Beitritt erfolgt durch schriftlichen Antrag
Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden protokolliert und vom Vorstand und dem Prortokollführer unterschrieben.
Die Mitgliedschaft endet mit Tod, Austritt oder Ausschluß vom Verein.
Der Austritt kann nur zum Ende eines Kalenderjahres erfolgen und muß 3 Monate vor dem Jahresende schriftlich mitgeteilt werden.
Aufgaben der Mitgliederversammlung:
– Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme neuer Mitglieder.
– Über Satzungsänderungen beschließt die Mitgliederversammlung mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder.
– Die Mitgliederversammlung nimmt den Jahresbericht und den Revisionsbericht der Revisoren entgegen.
– Die Mitgliederversammlung beschließt über die Entlastung des Vorstands.
– Die Mitgliederversammlung wählt den Vorstand für 2 Jahre.
§ 5 Vorstand
Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Mitgliedern. Beschlüsse des Vorstands werden mit einfacher Mehrheit gefasst, hierüber werden schriftliche Protokolle angefertigt.
Der Vorstand bleibt bis zur Wahl eines neuen Vorstandes im Amt.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Mitglieder vertreten.
Die Vorstadschaft beschließt den Vereinshaushalt.
Der Vorstand lädt schriftlich zwei Wochen im voraus mindestens einmal im Jahr zur Mitgliederversammlung ein.
Der 1. Vorsitzende führt die laufenden Vereinsgeschäfte. Ein Vorstandsmitglied darf für seine Tätigkeit als Geschäftsführer eine angemessene Vergütung erhalten.
Stehen der Eintragung im Vereinsregister oder der Anerkennung der Gemeinnützigkeit durch das zuständige Finanzamt bestimmte Satzungsinhalte entgegen, ist der Vorstand berechtigt, entsprechende Änderungen eigenständig durchzuführen.
§ 6 Auflösung / Wegfall des steuerbegünstigten Zwecks
Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke geht das
Vermögen des Vereins an die „Champini Sport-Kindertagesstätte e.V.“,August Meier-Heim 380, 90480 Nürnberg, Haus 6 ( Steuer Nr. 24110741363 ), der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke im Sinne der Satzung zu verwenden hat.
§ 7 Schiedsvertrag
Anliegender Schiedsvertrag ist Bestandteil der Satzung.
§ 8 Revision
Der Vorstand wählt mindestens zwei Revisoren/inen. Die Aufgaben sind die Rechnungsprüfung und die Überprüfung der Einhaltung der Vereinsbeschlüsse.
Satzung vom 19.12.2008
Vorstandsbeschlüsse
Nachfolgend geben wir wichtige Vorstandsbeschlüsse bekannt.
Beiträge
Beitragsübersicht ab 01.01.2012
- 96 € Jahresbeitrag
- 48 € Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre
- 120 € Fördermitgliedsbeitrag
- 192 € Familienbeitrag (inkl. Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre)
Die Beiträge richten sich nach den Sportförderrichtlinien der Stadt Nürnberg.
Grundregeln des Vereins
Vorstandsbeschluß vom 25.12.2010
- Der Slogan unseres Vereins ist "Menschen in Bewegung bringen". Dieses Motto war, ist und bleibt das oberste Ziel von "Never Walk Alone Nürnberg e.V. Mitglieder, die sich mit diesem Ziel nicht mehr identifizieren können, steht es frei (unter Berücksichtigung der Kündigungs-frist) den Verein zu verlassen.
- Jedes Mitglied respektiert die persönlichen Leistungen anderer Mitglieder und erkennt diese vorbehaltlos an. Wir dulden in unserem Verein keine Lästereien, insbesondere gegenüber unseren übergewichtigen Einsteigern!
- Bei Wettkämpfen, bei denen wir Marketing-Aktionen durchführen und in der Presse darüber berichtet wurde oder wird, starten unsere Mitglieder grundsätzlich unter dem Vereinsnamen: "Team Never Walk Alone Nürnberg" und tragen - falls fest gelegt - auch die T-Shirts mit den Sponsoren, die sich an der Aktion beteiligen. Die T-Shirts werden um den gesponserten Betrag verbilligt an alle Starter weitergegeben.
- Das soziale Engagement von Never Walk Alone Nürnberg e.V., das der Verein in Zusammenarbeit mit Schulen, dem Kultusministerium, dem BLSV, der ZAS und dem Boxclub Peter Althof zu den Themen Integration und Gewaltprävention betreibt, ist eine tragende Säule und Bestandteil des Vereins. Dieses Thema wird von den Mitgliedern des Vereins vorbehaltlos akzeptiert und steht außerhalb jeglicher Diskussionen.
- Zu Revisoren des Vereins wurden Bürgermeister Dr. Klemens Gsell und Stadtrat Arif Tastelen ernannt. Sie übernehmen ab 01.01.2011 die Rechnungsprüfung und die Überprüfung der Einhaltung der Vereinsbeschlüsse.
Mitglieder die sich nicht an die Grundregeln des Vereines halten, können per Vorstands- beschluß fristlos aus dem Verein ausgeschlossen werden.




















































































































